JA
zu sauberem
Trinkwasser

JA zum öffentlichen Gestaltungsplan für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Hard
Die Winterthurer Abwasserreinigungsanlage ARA Hard braucht von Gesetzes wegen eine zusätzliche Reinigungsstufe, um Mikroverunreinigungen wie Spuren von Medikamenten oder hormonaktiven Stoffen herauszufiltern. Ausserdem muss mehr Stickstoff eliminiert und die Anlage für die wachsende Bevölkerung vorbereitet werden. Darum muss die ARA ausgebaut werden. Dafür muss Wald gerodet und auf einer Fruchtfolgefläche wieder aufgeforstet werden. Ein öffentlicher Gestaltungsplan und eine Zonenplanänderung sind die Grundlage für diesen wichtigen Ausbau der ARA. Im Stadtparlament wurden Gestaltungsplan und Zonenplanänderung mit einer grossen Mehrheit von 41 : 12 Stimmen befürwortet. Eine Gruppe von Landwirten hat das Referendum dagegen ergriffen. Ein Ja zum Gestaltungsplan ist nötig, um so rasch wie möglich eine optimale Reinigung des Abwassers, das aus der ARA in die Töss fliesst zu gewährleisten und um das Trinkwasser wie auch den Natur- und Erholungsraum im Niederfeld zu schützen.
1.
Für den ARA-Ausbau gehen wertvolle Waldflächen und Trockenwiesen verloren. Sie werden in unmittelbarer Nähe ersetzt.
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Durch die Erweiterung der ARA Hard gehen wertvolle Waldflächen und eine schutzwürdige Trockenwiese verloren. Sie beherbergen gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
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Schutzwürdige Lebensräume dürfen nur aus zwingenden Gründen gerodet respektive überbaut werden. Dafür ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten (Natur- und Heimatschutzgesetz sowie Waldgesetz)
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Schutz und Pflege von wertvollen Naturflächen dienen der Förderung der Artenvielfalt, besonders von Insekten als Bestäuber von Obst- und Gemüsepflanzen und damit der Gesundheit der Menschen und der Ernährungssicherheit.

2.
Das Niederfeld ist Grundwasserschutzgebiet.
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Das Niederfeld ist Grundwasserschutzzone für wichtige Trinkwasserfassungen. Deshalb gehört die Fläche der Stadt Winterthur. Nicht umsonst war dort bis zum 2. Weltkrieg Wald, denn Wald bietet den besten Schutz für das Trinkwasser.
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Sauberes Trinkwasser ist Teil unserer Ernährungssicherheit.
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Auf der Parzelle ist künftig aus Gewässerschutzgründen nur noch eingeschränkt Landwirtschaft möglich.
3.
Die Flächen für die Ersatzmassnahmen im Niederfeld gehören der Stadt und eignen sich gut für ökologische Ersatzmassnahmen.
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Der Ersatz für den Wald wird im Niederfeld auf einer Fläche geschaffen, die der Stadt Winterthur gehört. Längerfristig entsteht ein Biotop mit hohem ökologischem Wert.
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Im bestehenden Mittelwald wechseln sich hohe, alte Bäume mit den verschiedensten niedrigeren Baum- und Straucharten ab. Der Reichtum an teilweise seltenen Tier- und Pflanzenarten ist hoch. Die Rodung für die Erweiterung der ARA ist ein markanter Eingriff, der den ökologischen Wert über lange Zeit schmälern wird. Um den Schaden möglichst gering zu halten, soll die Aufforstung in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wald erfolgen. Damit der ökologische Wert in den nächsten 50 Jahren möglichst gut wieder hergestellt werden kann, ist die zusammenhängende Aufforstung an diesem Ort zwingend.
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Durch die Erweiterung der ARA geht zudem eine Wiese im Pufferbereich eines Amphibienlaichgebietes verloren, die auch ein Orchideenstandort ist. Alle Amphibien und Orchideen sind geschützt. Auch für sie wird in unmittelbarer Nähe auf städtischen Parzellen ein Ersatzstandort geschaffen.
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Die heutige Lösung wird von der grossen Mehrheit des Winterthurer Stadtparlaments, vom Kanton (Wald-, Naturschutz) und von den Naturschutzorganisationen mitgetragen.
4.
Das Niederfeld wird als Naherholungsgebiet für die städtische Bevölkerung aufgewertet.
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Die Landschaftspflegerische Begleitplanung – als Beilage zum Gestaltungsplan – sieht im Niederfeld zusätzlich einen Obstgarten, Baumreihen und Hecken entlang des Niederfeldbaches vor. Landwirtschaft kann weiterhin betrieben werden, allerdings häufiger auf extensive Art ohne Pestizide und Kunstdünger.
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Damit wird das Niederfeld zu einem abwechslungsreichen Naherholungsgebiet. Es bietet vielfältige Beobachtungsmöglichkeiten und Erlebnisse in der Natur.
5.
Es geht keine Fruchtfolgefläche verloren. Kein Landwirt verliert seinen Job.
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Die Parzelle, auf der die gerodete Waldfläche wieder aufgeforstet wird, ist an einen Landwirt verpachtet. Die Pacht endet mit seiner Pensionierung Ende 2027.
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Beanspruchte Fruchtfolgeflächen werden gem. Landwirtschaftsgesetz ersetzt, zum grossen Teil auf städtischem Gebiet. Gesamthaft geht keine Fruchtfolgefläche verloren.
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Heute wird auf der Parzelle Intensiv-Landwirtschaft betrieben, zum Beispiel durch Anbau von Futtermais. Die Futtermittelproduktion ist nicht standortgebunden. Wald für Trinkwasserschutz, Biodiversität und Naherholung ist hingegen im Niederfeld ortsgebunden.

Wir sagen JA
Andy Büeler
Fraktionspräsident Grüne Stadtparlament Winterthur
Louisa Buttsworth
Vorstand Grüne Winterthur, Projektleiterin Abwasserreinigungsanlagen
Annette Erzinger
Vorstand SP Töss
Nora Ernst
Co-Präsidentin GLP Kanton Zürich
Katharina Frei Glowatz
Stadtparlamentarierin Grüne, Landschaftsarchitektin
Regula Forster
David Hauser
Organisationsberater
Florian Heer
Co-Präsidium Grüne Kt. Zürich
Felix Helg
Stadtparlamentarier FDP
Corinne Hertli Wanner
Stadtparlamentarierin Grüne
Maria Sorgo
Co-Fraktionspräsidium SP Stadtpräsidium Winterthur
Hans Maurer
Rechtsanwalt
Florian Meier
Ehmal. Kantonsrat Grüne, Bauphysiker
Livia Merz
Stadtparlamentarierin SP
Pearl Pedergnana
Ehemal. Stadträtin SP
Jonas Pfister
Kantonsrat Grüne, Bauingenieur
Andreas Schoellhorn
Komitee Trinkwassersicherheit
unserwasser@toess.ch